KFW Födermittel

Zuschuss für besseren Einbruchschutz – Investitions­zuschuss 455-E

  • Mindestinvestition 500,- Euro bis max. 15.000,- Euro förderfähige Investitionskosten
  • 20 % Zuschuss für Investitionen bis 1000,- € die Investitionen die über 1000,- € hinausgehen werden mit 10 % bezuschusst
  • Beispielrechnung
    Kosten für ein entsprechendes Alarmanlagensystem: Investitionshöhe 2050,- €
    – Bis 1000,- €⇾ 20 % Zuschuss ⇾ Restwert von 1050,- € mit 10 % Zuschuss = möglicher KfW Zuschuss: 305,- €
  • Anträge müssen vor Beginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden
  • Voraussetzung ist, dass die Maßnahme durch eine Fachfirma des Handwerks durchgeführt werden

Weitere Information, Formulare sowie den KfW-Zuschussrechner zur 455-E finden Sie HIER!

Auszug aus den technischen Mindestanforderungen:

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren (zum Beispiel aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, abschließbarer Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen).
    Diese müssen
    – der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen
    oder
    – bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen. Nicht förderfähig sind einbruchhemmende Folien.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen.
    Diese müssen
    – nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC2 oder besser eingebaut werden.
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen
    – die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2
    oder besser erfüllen
    – und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen.
    Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
  • Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen
    – die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen.
    Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.

Nicht gefördert werden digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet sowie baugebundene Assistenzsysteme zum Beispiel Gegensprechanlagen, Kamerasysteme, Bewegungsmelder, elektronische Antriebssysteme, Beleuchtung.

Direkt im KfW-Zuschussportal unter www.Zuschussportal.de 455-E beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren!

Telefonische Informationen zu Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 für Privatpersonen, 0800 539 9001 für Unternehmen oder direkt auf www.kfw.de.